Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.